Allgemeine Geschäftsbedingungen
zur Nutzung der Einrichtung
1. Leitlinien
2. VERTRAGSABSCHLUSS
3. VIP-DECKCARD
4. NUTZUNG DER RÄUMLICHKEITEN UND PARKPLÄTZE
5. Kursgebühren und Zahlungsverzug
6. Verbotene substanzen in der dj Schule Bodensee
7. Haftungsbeschränkung
8. Datenschutz
9. Schlussbestimmung
1. Leitlinien
Die Leitlinien wurden mit freundlicher Genehmigung der MakerSpace GmbH übernommen.
1.1. In der DJ SCHULE Bodensee pflegen wir die Kultur der offenen Kommunikation zur Ideenfindung, Entscheidungsfindung und Problemlösung. Nur der Austausch unterschiedlicher Standpunkte führt letztlich zur besten Lösung.
1.2. Wir dulden keine Form der Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt. Dies betrifft unser Handeln innerhalb und außerhalb unseres Unternehmens. Unabhängig der Anforderungen des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
1.3. Die DJ SCHULE Bodensee wertschätzt ihre Mitarbeiter:innen, Teilnehmer:innen, Kunden und Kundinnen, Lieferanten und Lieferante:innen. Unterschiede in Alter, Geschlecht, Religion, Kultur und Fähigkeiten verstehen unsere DJ SCHULE als Bereicherung.
2. Vertragsabschluss
2.1. Leistungsumfang
Die DJ SCHULE Bodensee (Inhaber: Cevdet Beser) in der Heiligenbreite 34, 88662 Überligen bietet verschiedene DJ-Kurse an. Wahlweise als Gruppe mit mindestens 3 Teilnehmer:innen oder als Einzelcoaching. Nach Abschluss einer der Grund-/Intensivkurse, erhält der/die Teilnehmer:in eine personalisierte VIP-DECKCARD. Die VIP-DECKCARD ermöglicht, nach Absprache gegen das vereinbarte Entgelt, die Nutzung eines freien DJ-Platzes während der Öffnungszeiten. Die aktuellen Öffnungszeiten befinden sich auf unserer Webseite https://djschulebodensee.de
2.2. Zusätzliche Leistungen
Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen werden bei Inanspruchnahme separate Kosten erhoben. (Beispiel: Getränke aus der DJ-Küche oder die Nutzung eines DJ-Platzes)
2.3. Minderjährige
Minderjährige benötigen für eine Kursteilnahme die Einwilligung eines ihrer gesetzlichen Vertreter.
3. Vip-Deckcard
3.1.Nutzungsberechtigung DJ-Platz
Teilnehmer:innen erhalten nach Abschluss einer der Grund-/Intensivkurse eine personalisierte VIP-DECKCARD. Diese VIP-Deckcard ermöglicht, nach Absprache, die Nutzung eines der DJ-Plätze gegen das vereinbarte Entgelt. Ohne Mitführung dieser personalisierten Karte darf die DJ SCHULE Bodensee die Nutzung eines DJ-Platzes verweigern, sofern sich der Kartenbesitzer nicht anderweitig ausweisen und nachvollzogen werde kann, dass eine gültige VIP-DECKCARD existiert.
3.2. Umgang mit der VIP-DECKCARD
Der/die Kartenbesitzer:in ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes der VIP-Deckcard den Verlust unverzüglich der DJ SCHULE Bodensee zu melden.
3.3. Unübertragbarkeit der VIP-DECKCARD
Die VIP-DECKCARD ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Der/die Kartenbesitzer:in verpflichtet sich, die ihm/ihr ausgehändigte Karte nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Handelt der/die Kartenbesitzerin dieser Vorgabe zuwider, wissentlich und willentlich, hält sich die DJ-SCHULE Bodensee das Recht vor die VIP-DECKCARD einzubehalten und von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht.
3.4. Neuausstellung der VIP-DECKCARD
Für jede Neuausstellung der VIP-Deckcard, die aufgrund eines schuldhaften Verlustes oder einer schulhaften Beschädigung der Berechtigungskarte durch den/die Besitzer:in erforderlich wird, ist eine Neuausstellungsgebühr von 5 EUR fällig.
4. Nutzung der Räumlichkeiten und Parkplätze
4.1. Hausordnung
Bei der Nutzung der Räumlichkeiten der DJ SCHULE Bodensee gilt die dortige Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte, der Räumlichkeiten und die Wahrung der Rechte anderer Besucher und Teilnehmer. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes der DJ SCHULE Bodensee, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Der/die Teilnehmer:in/Bersucher:in hat den Weisungen Folge zu leisten.
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung, dem Zuwiderhandeln von Personen, kann die weitere Nutzung der Werkstatt untersagt werden und/oder ein Hausverbot ausgesprochen werden.
4.2. Spinde
Die DJ SCHULE Bodensee stellt abschließbare Spinde zur Verfügung. Von Seiten der DJ SCHULE werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für in die Spinde eingebrachte Gegenstände übernommen. Die Spinde dürfen nur während der Anwesenheit in der DJ SCHULE Bodensee genutzt werden. Die DJ SCHULE ist berechtigt, belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeit verwendet werden. Die DJ SCHULE Bodensee bewahrt ausgeräumte und sonstige Fundsachen für vier Wochen auf. Lassen sich Fundsachen nach vier Wochen keiner Person zuordnen und/oder werden nicht abgeholt, ist die DJ SCHULE Bodensee dazu berechtigt, Fundsachen dem zuständigen Fundbüro zu übergeben. Bei Annahmeverweigerung des Fundbüros der Fundsachen, werden diese von uns anderweitig entsorgt.
4.3. Kundenparkplätze
Die DJ SCHULE Bodensee stellt Gästen Parkplätze für die Dauer der Anwesenheit in der DJ SCHULE zur Verfügung. Gäste erhalten in der DJ SCHULE Parkkarten, die kenntlich im Fahrzeug auszulegen sind. Im Falle einer Belegung der Parkplätze ohne Anwesenheit des Gastes in der DJ SCHULE Bodensee oder bei fehlender Auslage der Parkkarte im PKW ist die DJ SCHULE Bodensee zu einem kostenpflichtigen Abschleppen des PKWs berechtigt.
5. Kursgebühren und Zahlungsverzug
5.1. Fälligkeit der Kursgebühr
Die Kursgebühr ist vor Kursbeginn in voller Höhe binnen einer Frist von sieben Tagen ab Anmeldungsunterzeichnung an die DJ SCHULE Bodensee (Inhaber: Cevdet Beser) zu entrichten. Die Kursgebühr der Intensivkurse kann in den vereinbarten monatlichen gleichen Raten entrichtet werden.
GEBÜHRENFÄLLIGKEIT bei Intensivkursen
-Saisoncoaching, Halbjahres Coaching, Jahrescoaching-
Die volle Kursgebühr der Intensivkurse kann in den vereinbarten monatlichen gleichen Raten an die DJ SCHULE Bodensee (Inhaber: Cevdet Beser) erbracht werden. Diese monatlichen Raten sind dann jeweils im Voraus am Monatsersten bzw. zum 15. eines jeden Monats für den jeweiligen Kalendermonat (Teilzahlungszeitraum) zu zahlen.
5.2. Zahlungsverzug bei Intensivkursen
Die DJ SCHULE Bodensee behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehnden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Weiterhin hat der/die Teilnehmer:in im Verzugsfall die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen.
5.3. Gesamtfälligkeit bei Intensivkursen
Wurde eine ratierliche Zahlung der Kursgebühr vereinbart und gerät der/die Teilnehmer:in schuldhaft in Verzug*, wird die gesamte Kursgebühr sofort zur Zahlung fällig.
*Mit mindestens einer monatlichen Ratenzahlung beim Saisoncoaching, mindestens zwei monatlichen Ratenzahlungen beim Halbjahrescoaching und mindestens drei monatlichen Ratenzahlungen beim Jahrescoaching.
5.4. Kursgebührenerstattung/Widerruf
Kommt ein Kurs von Seiten der DJ SCHULE Bodensee nicht zustande, wird die volle Kursgebühr zurückerstattet.
Abmeldungen von einem Kurs sind bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Bis dahin kann die Kursgebühr vollständig erstattet werden. Sollte die Anmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn storniert werden, wird die Hälfte der Kursgebühr dem/der Teilnehmer:in zurückerstattet. Danach ist keine Rückerstattung der Kursgebühr mehr möglich.
Bei plötzlicher längerer Erkrankung kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes eine Rückerstattung bzw. Verrechnung erfolgen. Für die bis dahin abgelaufene Stundenanzahl behält sich die DJ SCHULE Bodensee jedoch die Kursgebühr ein. Rückwirkend ausgestellte Atteste können erst ab dem Ausstellungsdatum berücksichtig werden
6. Verbotene Substanzen in der DJ Schule Bodensee
In der DJ SCHULE Bodensee ist es nicht gestattet zu rauchen. Ein Raucherbereich befindet sich außerhalb des Gebäudes direkt am Haupteingang. Auch das konsumieren von Suchtgiften ist in der DJ SCHULE Bodensee untersagt.
7. Haftungsbeschränkung
7.1. Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Wertgegenstände und Geld wird von der DJ SCHULE BODENSEE nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf ein der DJ SCHULE Bodensee zurechenbares grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zurückzuführen. Eine Haftung der DJ SCHULE für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung der DJ SCHULE Bodensee (Inhaber: Cevdet Beser) beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für dessen gesetzliche Vertreter:innen, Angestellte und Erfüllungsgehilfen u. -Gehilfinnen.
7.2. Der/die Kursteilnehmer:in, wie auch der/die VIP-DECKCARD-Nutzer:in, ist für die Kursauswahl, die DJ-Platz-Nutzung und die Eignung sowie das Lernergebnis für seine/ihre Zwecke und Fähigkeiten ausschließlich selbst verantwortlich.
7.3. Der/die Teilnehmer:in verpflichtet sich, das zur Verfügung stehende Equipment gemäß der Anweisung der Kursleitung und im Einklang mit der Betriebsanleitung zu verwenden sowie im Zweifel die Nutzung einzustellen und sich an Mitarbeiter:innen der DJ SCHULE Bodensee zu wenden.
8. Datenschutz
Mit dem Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars erklärt sich der/die Teilnehmer:in damit einverstanden, dass die DJ SCHULE Bodensee die persönlichen Angaben für die Teilnahme an Kursen und die, auf Wunsch, darauf folgende VIP-Deckcard verwendet. Eine Weitergabe an Dritte, mit Ausnahme an den Kursleiter, findet nicht statt, sofern dies nicht auf Grund geltender Datenschutzvorschriften gerechtfertigt ist oder wir dazu gesetzlich verpflichtet sind.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer:innen erfolgt freiwillig. Bei erforderlichen Daten (Daten, die bei der Eingabe als Pflichtangaben* gekennzeichnet sind) hat die Nichtbereitstellung zur Folge, dass der betreffende Service nicht erbracht werden kann.
Teilnehmer:innen können sich jederzeit über die zur Person gespeicherten Daten informieren. Weitere Informationen zum Datenschutz befinden sich auf unserer Webseite unter Datenschutzerklärung .
9. Schlussbestimmung
9.1. Abweichungen von diesen AGB gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von der DJ SCHULE Bodensee ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Insbesondere die bloße Unterlassung eines Widerspruchs gegen andere AGB führt nicht dazu, dass diese damit als vereinbart gelten. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.
9.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt gegenüber Verbrauchern aber nur, wenn sie nicht dazu führt, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das nach Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.
9.3. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
9.4. Alle auf unserer Webseite angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
9.5. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese findest du unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Die DJ SCHULE Bodensee ist weder verpflichtet, noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.